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Anerkennungserklärung
Die Anerkennung eines leiblichen Kindes kann vor oder nach der Geburt in jedem Rathaus von den zukünftigen Eltern vorgenommen werden.
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Nur der zukünftige Vater kann die Erklärung abgeben. In der Tat ist eine Anerkennung durch die Mutter seit 2006 nicht mehr erforderlich.
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Zu liefernde Dokumente:
Ausweis des zukünftigen Elternteils
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Kontakt
Rathaus von Riec sur Bélon
Nützliche Links
4 Rue François Cadoret, 29340 Riec sur Bélon
Telefon. 02 98 06 91 04
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