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Öffentlich zugängliche Einrichtungen (ERP)

Die öffentlichen Gebäude (ERP) sind Gebäude, in denen Außenstehende zugelassen sind. Es spielt keine Rolle, ob der Zugang kostenpflichtig oder kostenlos, offen, eingeschränkt oder auf Einladung erfolgt. Ein Unternehmen, das nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für Mitarbeiter zugänglich ist, ist kein ERP. Die ERPs werden in Kategorien eingeteilt, die die geltenden regulatorischen Anforderungen (z. B. Art der Arbeitserlaubnis oder Sicherheitsregeln) entsprechend den Risiken definieren.

Eine Erklärung gegenüber dem Rathaus von Riec-sur-Bélon ist erforderlich

Kontakt

Rathaus von Riec sur Bélon

4 Rue François Cadoret, 29340 Riec sur Bélon

Telefon. 02 98 06 91 04

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Dokumentation

Nützliche Links

Service-public.fr

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Barrierefreiheit Verpflichtungen

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Sicherheitsverpflichtungen

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