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Der nationale Personalausweis

Die Stadt Riec sur Bélon ist nicht für die Ausstellung des Personalausweises ausgestattet. Sie müssen daher zum Rathaus von Moëlan-sur-mer, Scaër, Quimperlé und Bannalec gehen, um Ihre Anfrage zu stellen.

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Kontakt

Rathaus von Riec sur Bélon

4 Rue François Cadoret, 29340 Riec sur Bélon

Telefon. 02 98 06 91 04

Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.

Nützliche Links

Schritte zum folgen
  1. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder gehen Sie zur Rezeption des Rathauses von Moëlan sur mer. Hinweis: Es dauert durchschnittlich 1 Monat, um einen Termin zu erhalten, und dann 3 bis 4 Wochen, um das Dokument zu erhalten.

  2. Stellen Sie online eine Voranfrage unter: ants.gouv.fr

  3. Erstellen Sie Ihre Datei (siehe die unten aufgeführten Dokumente, je nach Fall).

  4. Sie müssen sich mit der vollständigen Datei präsentieren (andernfalls kann die Anfrage in der Präfektur nicht bearbeitet werden).

Erste Anfrage
  • Ein Identitätsfoto gemäß den geltenden Normen.

  • Ein Adressnachweis von weniger als einem Jahr in Ihrem Namen und Ihrer Adresse.

  • Ein Auszug mit Filiation (oder vollständiger Kopie) der Geburtsurkunde, die jünger als 3 Monate ist, oder ein gültiger Reisepass.

Erneuerung
  • Ein Identitätsfoto nach aktuellen Standards.

  • Ein Adressnachweis von weniger als einem Jahr in Ihrem Namen und Ihrer Adresse.

  • Der alte Personalausweis.

  • Wenn die Karte länger als 10 Jahre abgelaufen ist: ein Auszug mit Filiation (oder eine vollständige Kopie) der Geburtsurkunde, die jünger als 3 Monate ist, oder ein gültiger Reisepass.

Verlust oder Diebstahl
  • Ein Identitätsfoto gemäß den geltenden Normen.

  • Ein Adressnachweis von weniger als einem Jahr in Ihrem Namen und Ihrer Adresse.

  • Steuerstempel im Wert von 25 € (im Tabakhandel oder online erhältlich: timbres.impots.gouv.fr ).

  • Die Erklärung des Diebstahls (gegenüber der Gendarmerie) oder des Verlustes (bei der Einreichung des Antrags im Rathaus abzugeben oder bei service-public.fr zu erhalten).

  • Ein Auszug mit Filiation (oder vollständiger Kopie) der Geburtsurkunde, die jünger als 3 Monate ist, oder ein gültiger Reisepass.

Minderjährige Person

Die Anwesenheit des Minderjährigen in Begleitung seines gesetzlichen Vertreters ist obligatorisch.

Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.

Zusätzliche Dokumente zur Verfügung zu stellen:

  • Das aktuelle Familienbuch

  • Das Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters

  • Im Falle einer Scheidung der Eltern das endgültige, vollständige und ursprüngliche Urteil

  • Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts eine Kopie des Adressnachweises und eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils

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